Versand

Informationen zum Versand

Darf eine Schusswaffe versendet werden?

Hier gelten die Gesetze des jeweiligen Landes!

In Österreich ist der Versand von (ungeladenen!) Schusswaffen erlaubt, solange sichergestellt wird, dass das Paket nicht in den falschen Händen landet.

Die Österreichische Post AG bietet hierfür die Versandoption „Wertpaket“ an, bei welcher jeder Beamte unterschreiben muss, wenn er das Paket in Empfang nimmt. Somit ist der Verbleib zu 100% nachvollziehbar. Weiters sollte das Paket als EMS gesendet werden, um ein möglichst rasches Ankommen zu gewährleisten und zu verhindern, dass das Paket eine längere Verweilzeit in einem Verteilerzentrum hat.

Der Rückversand erfolgt dann auf gleiche Weise, jedoch mit der Zusatzoption „Eigenhändig“ um sicherzustellen, dass das Paket mit der Waffe nur an die berechtigte Person abgegeben wird und nicht zB. Kindern in die Hände fällt.

Ist ein Versand auch aus dem Ausland möglich?

Wie unter Punkt 1 beschrieben, kommt das Waffengesetz des jeweiligen Landes zur Geltung.
In den meisten EU Ländern ist ein Versand von Schusswaffen gestattet, in einigen Ländern muss jedoch ein spezielles Transportunternehmen beauftragt werden.

Beim Versand aus dem EU-Ausland, sowie der Schweiz und Liechtenstein ist es am sinnvollsten den Waffenhändler des Vertrauens oder einen unserer Partnerbetriebe mit dem Versand zu beauftragen.

Sofern der Waffenhändler über eine entsprechende Genehmigung (WaffG. Österreich § 37 Abs. 2) verfügt, fallen bei Aus- und Einfuhr der Waffe keine zusätzlichen Behördengebühren an (der Waffenhändler wird jedoch eine kleine Gebühr für die Aufwände bzw. die Behördenmeldung verlangen).

Wie muss ich die Waffe verpacken?

Die Waffe bzw. Waffenteile müssen so verpackt werden, dass der Inhalt einen Sturz aus einem Meter Höhe ohne Beschädigung überstehen würde. Hierfür eignet sich Luftpolsterfolie und entsprechende Füllstoffe (zB zerknüllte Zeitungen) am besten.

KEINESFALLS jedoch darf Munition mitgesendet oder gar eine geladene Waffe verschickt werden!